ZWECK/AUFGABEN/RECHTE des Elternvereins
Zweck des Elternvereins:
Der Verein, der ohne Gewinnabsicht tätig ist, hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen.
Aufgaben des Elternvereins
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule/Lehrern und Eltern/Schülern
- Information und Beratung der Eltern über das Schulgeschehen (Veranstaltungen, Projekte etc.)
- Gelegentliche Mitwirkung bei der Fürsorgetätigkeit zugunsten bedürftiger SchülerInnen
- Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Schulball, Sommerfest)
- Organisation von Informationsveranstaltungen (z.B. Safer Internet Infoabend, usw.)
- Unterstützung bei Anschaffungen von Lehr-, Lern- und Sportartikel
- Verwaltung und sinnvoller Einsatz der Mitgliedsbeiträge
Rechte des Elternvereins
- Anhörung beim Schulleiter
- Mitsprache im SGA, Schulforum